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   OLG München, 16.09.2019 - 34 Wx 445/18   

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https://dejure.org/2019,30537
OLG München, 16.09.2019 - 34 Wx 445/18 (https://dejure.org/2019,30537)
OLG München, Entscheidung vom 16.09.2019 - 34 Wx 445/18 (https://dejure.org/2019,30537)
OLG München, Entscheidung vom 16. September 2019 - 34 Wx 445/18 (https://dejure.org/2019,30537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GO Art. 72; GBO § 15 Abs. 2, § 19, § 73
    Grundbuchamt obliegt abstrakte Prüfungspflicht der Genehmigungsfähigkeit

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GO BY Art. 72; GBO § 19
    Vorlage eines Negativattests an das Grundbuchamt über die behördliche Genehmigungsfreiheit bei Veräußerung eines Gemeindegrundstücks

  • rewis.io

    Grundbuchamt obliegt abstrakte Prüfungspflicht der Genehmigungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO Art. 72 ; GBO § 15 Abs. 2 ; GBO § 19 ; GBO § 73
    Gemeinde; Eintragung; Genehmigungspflicht; Genehmigung; Grundbuchamt

  • rechtsportal.de

    RpflG § 11 Abs. 1 ; GBO § 71 Abs. 1
    Grundbuchgeschäft einer Gemeinde als genehmigungsbedürftiger Rechtsvorgang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur die abstrakten Voraussetzungen der Genehmigungspflicht sind zu prüfen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundbuchamt prüft Genehmigungsbedürftigkeit! (IVR 2020, 35)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1135
  • FGPrax 2019, 256
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 30.11.1976 - BReg. 2 Z 69/75
    Auszug aus OLG München, 16.09.2019 - 34 Wx 445/18
    a) Das Grundbuchamt ist zutreffend davon ausgegangen, dass im Rahmen der Prüfung der Verfügungsbefugnis der Beteiligten zu klären ist, ob der einzutragende Rechtsvorgang einer behördlichen Genehmigung bedarf (BayObLGZ 1976, 289/293; Rpfleger 1972, 408; Demharter GBO 31. Aufl. § 19 Rn. 11 zum Unschädlichkeitszeugnis).

    Dies ist schon deswegen erforderlich, da § 4 der Verordnung über kreditähnliche kommunale Rechtsgeschäfte ihm die Verantwortung überträgt, das Vorliegen des Freistellungstatbestands zu bestätigen und einen entsprechenden Vermerk zu den Verhandlungen, also zur Niederschrift über die von den Vertragsbeteiligten vor dem Notar abgegebenen Erklärungen zu nehmen (vgl. BayObLGZ 1976, 289/295).

    Die für die Beurteilung der Genehmigungsfreiheit erforderlichen Tatsachen selbst zu ermitteln, ist das Grundbuchamt nach feststehender Rechtsprechung auch weder berechtigt noch verpflichtet; es ist vielmehr Sache des Antragstellers, die erforderlichen Unterlagen beizubringen (BGHZ 30, 255/258; 35, 135/139; BayObLGZ 1969, 278/281; 1971, 252/257; 1976, 289/295; Demharter § 1 Rn. 66).

    Soweit die Feststellung nach § 4 der Verordnung über kreditähnliche kommunale Rechtsgeschäfte "zu den Verhandlungen zu nehmen" ist, ist darunter die Gesamtheit der Niederschriften über die von den Vertragsbeteiligten vor dem Notar - gegebenenfalls in getrennten Urkunden - abgegebenen Erklärungen zu verstehen (vgl. BayObLGZ 1976, 289/295 für die Ausnahmeverordnung zu Art. 75 GO).

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG München, 16.09.2019 - 34 Wx 445/18
    Die für die Beurteilung der Genehmigungsfreiheit erforderlichen Tatsachen selbst zu ermitteln, ist das Grundbuchamt nach feststehender Rechtsprechung auch weder berechtigt noch verpflichtet; es ist vielmehr Sache des Antragstellers, die erforderlichen Unterlagen beizubringen (BGHZ 30, 255/258; 35, 135/139; BayObLGZ 1969, 278/281; 1971, 252/257; 1976, 289/295; Demharter § 1 Rn. 66).
  • OLG Schleswig, 05.09.2012 - 2 W 19/12

    Zinssatz von 48 Prozent - Grundbuchamt verweigert Eintragung der Grundschuld

    Auszug aus OLG München, 16.09.2019 - 34 Wx 445/18
    Das Grundbuchamt darf nämlich eine Eintragung selbst bei Vorliegen aller verfahrensrechtlichen Voraussetzungen dann nicht vornehmen, wenn es auf Grund von Tatsachen zweifelsfreie Kenntnis davon hat, dass mangels einer erforderlichen Genehmigung durch die Eintragung ein im Widerspruch zur Rechtslage stehender Rechtszustand verlautbart würde (OLG Schleswig Rpfleger 2013, 79; Demharter Einl. Rn. 1).
  • BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59

    Amtswiderspruch bei unrichtigem Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 16.09.2019 - 34 Wx 445/18
    Die für die Beurteilung der Genehmigungsfreiheit erforderlichen Tatsachen selbst zu ermitteln, ist das Grundbuchamt nach feststehender Rechtsprechung auch weder berechtigt noch verpflichtet; es ist vielmehr Sache des Antragstellers, die erforderlichen Unterlagen beizubringen (BGHZ 30, 255/258; 35, 135/139; BayObLGZ 1969, 278/281; 1971, 252/257; 1976, 289/295; Demharter § 1 Rn. 66).
  • BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 1/86

    Eintragungsantrag; Unrichtigkeit; Grundbuch; Zurückweisung; Ermittlungspflicht;

    Auszug aus OLG München, 16.09.2019 - 34 Wx 445/18
    Ein Hindernis für eine beantragte Eintragung kann jedoch nicht schon angenommen werden, wenn sie möglicherweise mit der wahren Rechtslage nicht übereinstimmt (BayObLGZ 1986, 81; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 209a).
  • KG, 20.08.1996 - 1 W 371/96

    Maßgebender Zeitpunkt für Sanierungsgenehmigung

    Auszug aus OLG München, 16.09.2019 - 34 Wx 445/18
    Das Grundbuchamt hat vielmehr selbständig und in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob es sich bei einem Grundbuchgeschäft um einen genehmigungsbedürftigen Rechtsvorgang handelt (KG FGPrax 1996, 213; BayObLG Rpfleger 1972, 408; LG Berlin Rpfleger 1994, 504).
  • BayObLG, 11.05.1988 - BReg. 2 Z 44/88

    Erteilung eines Grundschuldbriefs an einen nicht als Gläubiger im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 16.09.2019 - 34 Wx 445/18
    Das grundbuchverfahrensrechtliche Legalitätsprinzip soll den Grundbuchinhalt nach Möglichkeit mit der wirklichen Rechtslage in Einklang halten und die dem Grundbuchsystem immanente Gefahr eines Rechtsverlusts des sachlich Berechtigten durch einen redlichen Erwerb seitens eines Dritten aufgrund des von unrichtigen Grundbucheinträgen ausgehenden Rechtsscheins minimieren (BayObLGZ 1967, 13; 1988, 148; Bayer/Meier-Wehrsdorfer in Bauer/Schaub GBO 4. Aufl. § 29 Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 17.06.1994 - 2 W 168/93

    Aufwendungsersatzanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts in

    Auszug aus OLG München, 16.09.2019 - 34 Wx 445/18
    Das Grundbuchamt hat vielmehr selbständig und in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob es sich bei einem Grundbuchgeschäft um einen genehmigungsbedürftigen Rechtsvorgang handelt (KG FGPrax 1996, 213; BayObLG Rpfleger 1972, 408; LG Berlin Rpfleger 1994, 504).
  • OLG München, 12.06.2023 - 34 Wx 120/23

    Familiengerichtliche Genehmigung, Zwischenverfügung, Genehmigungsbedürftigkeit,

    Zwar geht das Grundbuchamt zutreffend davon aus, dass es zu einer umfassenden eigenständigen Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit der verfahrensgegenständlichen Vereinbarung berechtigt und verpflichtet (Senat FGPrax 2019, 256/257) und dabei nicht durch das Negativzeugnis des Familiengerichts gebunden ist (Demharter § 19 Rn. 71).
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   OLG München, 17.09.2019 - 34 Wx 445/18   

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OLG München, 17.09.2019 - 34 Wx 445/18 (https://dejure.org/2019,30842)
OLG München, Entscheidung vom 17.09.2019 - 34 Wx 445/18 (https://dejure.org/2019,30842)
OLG München, Entscheidung vom 17. September 2019 - 34 Wx 445/18 (https://dejure.org/2019,30842)
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